Rechtsprechung
OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Oberlandesgericht
StPO §§ 14, 462a Abs. 2 Satz 2; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
Zuständigkeitsstreit, Bewährungsaufsicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Abgabeentscheidung bei Fehlen besonderer Gründe für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Gericht im Bezirk des Wohnortes des Verurteilten; Grenze der gesetzlichen Bindungswirkung einer Abgabeentscheidung
- Judicialis
StPO § 14; ; StPO § 462a Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine willkürliche Abgabeentscheidung an Wohnsitzgericht bei andauernder Bewährungsaufsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
StPO §§ 14, 462a Abs. 2 Satz 2; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
Zuständigkeitsstreit, Bewährungsaufsicht - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Reststrafenaussetzung
Verfahrensgang
- AG Artern - 1 BRs 115/04
- AG Sondershausen - 305 Js 43635/04
- OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur …
Auszug aus OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04
Eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (Anschluss an BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242).Zusätzlich verwies es auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200.
All dies führt aber noch nicht zur Annahme von Willkür, denn eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (siehe BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242;… OLG Düsseldorf a.a.O. S. 286).
Der Umstand, dass der Verurteilte im Bezirk des Amtsgerichts Artern wohnt und die Bewährungsaufsicht noch geraume Zeit durch regelmäßige Kontrollen wahrzunehmen ist, steht der Annahme einer auf völlig sachfremden Erwägungen beruhenden Entscheidung entgegen (vgl. BGH NStZ 1992, 399;… OLG Düsseldorf a.a.O.).
- BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03
Bindende Abgabe an das Wohnsitzgericht (Willkür)
Auszug aus OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04
Eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (Anschluss an BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242).All dies führt aber noch nicht zur Annahme von Willkür, denn eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (siehe BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242;… OLG Düsseldorf a.a.O. S. 286).
- OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 2 Ws 110/03
Gerichtszuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen im Rahmen der …
Auszug aus OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04
Von Willkür ist auszugehen, wenn die Abgabeentscheidung auf sachfremden, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und bei verständiger Würdigung unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (siehe etwa Senatsbeschluss vom 19.11.1998, AR (S) 190/98; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 285 f). - BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58
Auszug aus OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1958, 560), der die obergerichtliche Rechtsprechung und auch der Senat folgt (siehe nur Senatsbeschluss vom 19.11.1998, AR (S) 190/98), ist die Abgabe an das Gericht des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes nur dann ermessensfehlerfrei, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.